
Fassadenpflege mit Verantwortung
Witterung, Algen, Staub und weitere Ablagerungen können Fassaden langfristig beeinträchtigen. Wir stimmen die Reinigung auf den Untergrund und die örtlichen Gegebenheiten ab – für ein gepflegtes Erscheinungsbild und eine materialgerechte Ausführung.
Bei der Fassadenreinigung entsteht Schmutzwasser, das neben gelösten Verschmutzungen je nach Objekt auch Algenreste, Schwermetalle oder Reinigungsmittel enthalten kann. Deshalb planen wir die Arbeiten so, dass anfallendes Wasser kontrolliert aufgefangen und ordnungsgemäß behandelt wird.
Schmutzwasser fachgerecht auffangen und entsorgen
Eine unkontrollierte Einleitung von verunreinigtem Wasser in den Boden, Oberflächengewässer oder die Regenwasserkanalisation ist grundsätzlich nicht zulässig. Maßgeblich sind insbesondere das Wasserhaushaltsgesetz, die jeweiligen Landeswassergesetze und kommunale Entwässerungssatzungen.
Ob und unter welchen Voraussetzungen Wasser in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden darf, hängt vom Einzelfall, den geltenden Grenzwerten und dem zugelassenen Anschluss ab. Gegebenenfalls sind Abstimmungen oder Genehmigungen durch die zuständigen Stellen erforderlich.
- Abdichtung und Schutz der betroffenen Bodenflächen
- Einsatz geeigneter Rinnen, Auffangsysteme oder mobiler Auffangbecken
- Sammlung und bedarfsgerechte Vorbehandlung des Schmutzwassers
- Entsorgung über zugelassene Wege oder zertifizierte Entsorgungsunternehmen
Reinigungsmittel und sensible Bereiche
Der Einsatz chemischer Zusätze wird sorgfältig geprüft. Je nach Mittel und Einsatzort können zusätzliche Anforderungen an die Umweltverträglichkeit oder Genehmigungen gelten.
In der Nähe von Gewässern oder in Wasserschutzgebieten gelten häufig verschärfte Vorgaben. Diese Besonderheiten berücksichtigen wir bereits bei der Vorbereitung der Reinigung.
Verantwortung und Haftung
Grundsätzlich trägt das ausführende Unternehmen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung sowie das Auffangen und Entsorgen des Abwassers. Auftraggeber oder Eigentümer können im Einzelfall mitverantwortlich sein, etwa bei Auswahl- oder Überwachungsverschulden.
- Ausführendes Unternehmen: verantwortlich für Durchführung, Auffangen und Entsorgen des Abwassers
- Auftraggeber oder Eigentümer: mögliche Mitverantwortung bei Auswahlverschulden oder unzureichender Kontrolle
- Beteiligte Personen: persönliche Verantwortung bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen möglich
Die konkreten Anforderungen werden immer im Einzelfall geprüft. Eine fachgerechte Planung schützt Umwelt, Immobilie und Beteiligte vor vermeidbaren Risiken.
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